Tennisaußenplätze noch nicht bespielbar

Die CoronaSchVO NRW, gültig ab dem 22.2.2021, erlaubt Freizeit- und Amateursportbetrieb allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Das Tennisspielen in der Tennishalle bleibt somit verboten.

Die Außenplätze sind nach den Wintermonaten und besonders nach dem Frost der vergangenen Woche jedoch noch nicht bespielbar!

Der Abbau der Traglufthalle hat begonnen.
Die Fachfirma Dieckmann wird die Frühjahrsinstandsetzung aller Tennisaußenplätze so früh wie möglich beginnen, sodass ein Tennisspielen draußen  möglicherweise noch im März möglich sein wird, vorausgesetzt das Wetter spielt mit.

 

Tennisaußenplätze noch nicht bespielbar