TVM Update

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am Freitagabend erhielten wir eine Mail des Landessportbundes NRW. Der LSB teilt in dieser E-Mail mit, dass das Gesundheitsministerium des Landes in einem Schreiben ausführt, dass angeleitetes Training im Individualsport nun doch nicht gestattet ist.
 
Nachfolgend der betreffende Auszug der Mail des LSB im Wortlaut:
1. Auslegung der Corona-Schutzverordnung, hier: Tätigkeit von Übungsleiter*innen und Trainer*innen
Gestern Abend (19.11.2020) haben wir ein Schreiben des Gesundheitsministeriums erhalten, dass unmissverständlich klarstellt, dass – anders als in unserem letzten Update geschrieben – jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben untersagt ist (also z. B. ein Tennislehrer mit einem Tennisschüler), egal um welche Art (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich) von Übungsleiter*in oder Trainer*in es sich handelt. Das Ministerium macht deutlich, dass § 7 „außerschulische Bildung“ insoweit § 9 „Sport“ der CSchVO vorgeht. Wir zitieren: „Danach kommt es nur darauf an, ob (…) im Rahmen der Tätigkeit der/des Trainerin/Trainers/Übungsleiterin/Übungsleiters Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die die ´trainierte´ Person erlernen, verbessern etc. soll. (…) Die Ausnahme ´Individualsport´ soll vom Sinn und Zweck der Verordnung wirklich nur die individuelle sportliche Aktivität von den Untersagungen ausnehmen und erlaubt es, dies notfalls auch zu zweit zu machen. Alles andere (…) ist aktuell grundsätzlich unzulässig.“ Ausgenommen davon ist nur das zulässige Training von Kadersportler*innen. Bei allem möglichen Unmut über diese erneute Wende bitten wir Sie, Ihre Vereine entsprechend zu informieren und zur Beachtung anzuhalten, damit dort kein Schaden durch mögliche Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang entsteht.
 
Wir bitten die Ausführungen zu beachten.
 
Wir werden Sie über die weiteren Neuigkeiten in dieser Woche informieren, sobald uns diese vorliegen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Müller
Geschäftsführer

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