Neue Coronaschutzverordnung mit positiven Nachrichten für den Vereinssport

Liebe Mitglieder,

die neue Coronaschutzverordnung, die ab dem 29. März 2021 Gültigkeit hat, erlaubt in Köln das Tennisspielen unter folgenden Bedingungen:

  • Ein Einzel (Erwachsene) mit zwei verschiedenen Hausständen (ein Abstand von 5 Metern ist dauerhaft einzuhalten).
  • Ein Doppel innerhalb der Familie ohne Abstandsgebot.
  • Eine Doppelkonstellation aus zwei verschiedenen Hausständen ist erlaubt, wenn drei Personen aus dem einen Hausstand und nur eine weitere Person aus einem anderen Hausstand spielen (Kinder unter 14 Jahren fallen nicht unter diese Beschränkung).
  • Tennis- Einzeltraining ist möglich.

Zwischen dem 1. und 5. April ist zusätzlich erlaubt:

  • Ein Doppel mit 2 Hausständen (ein Abstand von 5 Metern ist zwischen den verschiedenen Hausständen einzuhalten)

Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Die Umkleidekabinen bleiben nach wie vor geschlossen.

 

 

Neue Coronaschutzverordnung mit positiven Nachrichten für den Vereinssport