Ab sofort 2G Regel auf der gesamten Rot-Weiss Anlage

Laut aktueller Coronaschutzverordnung NRW vom 24.11.21 dürfen ab sofort nur noch immunisierte oder genesene Personen (2-G) die Tennis- und Hockeyanlagen (Außenplätze, Zuschauertribüne, Tennis- und Hockeyhallen) sowie die Umkleiden betreten. Diese Regel gilt auch für unsere Gastronomie.

Kinder unter 16 Jahren sind von der 2-G Regel ausgenommen!

Die Impfzertifikate mit Personalausweis werden regelmäßig überprüft, daher bitten wir alle, diese immer zur Hand zu haben.

Wir bitten alle Geimpften oder Genesenen während ihres Aufenthalts im Club eine MNS (Mund-Nasen-Schutz; medizinische Maske) zu tragen und die Abstandsregel einzuhalten. Dies gilt nicht für den Sportbetrieb.

Die Hygieneregeln beim Training und bei Turnieren werden über die Trainer kommuniziert.

Vielen Dank!

 

Ab sofort 2G Regel auf der gesamten Rot-Weiss Anlage