Liebe Mitglieder,
ab dem 28.12.21 ist nach aktualisierter NRW-Corona-Schutzverordnung die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen nur immunisierten Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, erlaubt (Antigen-Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden, PCR Test – nicht älter als 48 Stunden).
Selbsttests sind nicht ausreichend.
Dies betrifft in den Weihnachtsferien auch Schülerinnen und Schüler, Kinder unter 6 Jahren brauchen weder Test noch Immunisierung.
Die Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 12.Januar 2022.
Kontrollen werden stichprobenartig von den Trainern und dem Rot-Weiss Team durchgeführt.
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern ein guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr!!!
Zutritt zu den Tennis- und Hockeyhallen nur noch mit 2G Plus!!