Tennishalle:
Ab Donnerstag, den 13.1.22 benötigen Geboosterte und Personen, die doppelt geimpft plus genesen sind, keinen tagesaktuellen Negativtest mehr!!
Die 2G+ Regel gilt wie bisher für alle, die doppelt geimpft oder genesen sind. D.h. ein tagesaktueller negativer Testnachweis ist erforderlich.
Bei Schülerinnen und Schülern über 16 Jahren, die nicht geboostert sind, gilt die negative Schultestung als Testnachweis.
Kinder unter 16 Jahre benötigen weder einen Test noch eine Schulbescheinigung.
Hockeyhalle:
Abweichend von der CoronaSchVO gilt für den Hockeyspielbetrieb am Wochenende entsprechend der Empfehlung des WHV:
Unabhängig von Impfung, Genesung, Schultestung oder vorhandener Boosterimpfung benötigen alle Aktiven (Spieler, Trainer, Betreuer) bei Turnieren am Wochenende auswärts und zuhause einen negativen Testnachweis (Bürgertest, kein Schnelltest zuhause), der nicht älter als 24 Stunden ist.
Für die Trainingseinheiten unter der Woche sind keine zusätzlichen Tests erforderlich.
Für Zuschauer gilt ebenfalls 2G+. Das zusätzliche Testerfordernis entfällt jedoch bei vorhandener Boosterimpfung.